Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte, Zionskirchstraße 49, 10119 Berlin, Deutschland, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 30 40006900 (nachfolgend „Einrichtung“ oder „wir“) und den Eltern, Sorgeberechtigten oder sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Nutzer“, „Erziehungsberechtigte“ oder „Vertragspartner“).
Diese AGB regeln insbesondere die Nutzung, Aufnahme, Betreuung, organisatorischen Abläufe sowie die vertraglichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Waldorfkindergartens. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Mit Antrag auf Aufnahme, Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages, Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen oder sonstiger Nutzung der Angebote der Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte erkennen die Vertragspartner diese AGB als verbindlich an.
Die Aufnahme in die Einrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze, der pädagogischen Konzeption, der betrieblichen Möglichkeiten sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaFöG), des Sozialgesetzbuches (SGB) und sonstiger anwendbarer Vorschriften.
2. Leistungsumfang
Die Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte erbringt Leistungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung auf Grundlage der Waldorfpädagogik. Der konkrete Umfang der Betreuungsleistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Betreuungsvertrag, den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der aktuellen Betriebskonzeption der Einrichtung.
- Betreuung und Förderung von Kindern im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeit;
- pädagogische Begleitung nach den Grundsätzen der Waldorfpädagogik;
- Teilnahme an pädagogischen Angeboten, Tages- und Jahresrhythmus, Festen und Veranstaltungen;
- Organisation des Betreuungsalltags einschließlich Bring- und Abholzeiten;
- Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten im Rahmen der Erziehungspartnerschaft.
Die Einrichtung ist berechtigt, organisatorische Abläufe, Gruppenzusammensetzungen, Tagesstrukturen und pädagogische Angebote im Rahmen des Vertrages und der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, soweit dadurch die wesentlichen vertraglichen Rechte der Vertragspartner nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzer
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu:
- Gesundheitszustand, Allergien, chronischen Erkrankungen und relevanten medizinischen Besonderheiten;
- ansteckenden Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen;
- abholberechtigten Personen;
- Änderungen der Kontaktdaten, Anschrift oder Sorgeberechtigung;
- erforderlichen Nachweisen, insbesondere Impf- und Gesundheitsnachweisen, soweit gesetzlich verlangt.
Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass das Kind pünktlich gebracht und abgeholt wird. Bei wiederholter oder erheblicher Überschreitung der Betreuungszeiten kann die Einrichtung angemessene organisatorische Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten nach Maßgabe des Betreuungsvertrages oder der Entgeltordnung geltend machen.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die pädagogischen Regeln der Einrichtung zu respektieren und mit dem Personal vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Insbesondere ist den Anweisungen des pädagogischen Personals im Rahmen der Aufsichtspflicht Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem Wohl des Kindes dienen.
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, nicht altersgerechter Spiel- oder Bildungsmaterialien sowie gesundheitsgefährdender Substanzen ist untersagt.
Erziehungsberechtigte haben Kinder mit einer ansteckenden Erkrankung nicht in die Einrichtung zu bringen, solange eine Teilnahme nach den geltenden gesundheitlichen und infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen ist. Die Einrichtung kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen, soweit dies rechtlich zulässig und sachlich geboten ist.
4. Zahlungsbedingungen
Für die Betreuung können Beiträge, Entgelte, Verpflegungskosten, Zusatzleistungen oder sonstige Gebühren anfallen. Die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag, der Entgeltregelung, einer separaten Beitragsordnung oder sonstigen Vereinbarungen.
- Beiträge sind fristgerecht und vollständig zu zahlen;
- maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Zahlungsfristen;
- bei Zahlungsverzug ist die Einrichtung berechtigt, Mahnkosten und gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen;
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Änderungen gesetzlicher Gebühren-, Förder- oder Finanzierungsregelungen können sich auf die vertraglichen Entgelte auswirken, soweit dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist. Die Einrichtung wird darüber in angemessener Weise informieren.
5. Kündigung und Erstattungsregelungen
Die Beendigung des Betreuungsverhältnisses richtet sich nach dem Betreuungsvertrag, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den jeweils vereinbarten Kündigungsfristen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, bedürfen Kündigungen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
- Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt;
- eine außerordentliche Kündigung kann insbesondere bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses, erheblichen Pflichtverletzungen oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertrags- oder Hausordnung in Betracht kommen;
- bereits gezahlte Entgelte werden nur insoweit erstattet, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich ausdrücklich vereinbart ist;
- eine Erstattung für ausgefallene Betreuungszeiten wegen Krankheit des Kindes, Urlaub oder sonstiger persönlicher Gründe erfolgt grundsätzlich nicht, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Für den Fall einer vorübergehenden Schließung der Einrichtung, die nicht von der Einrichtung zu vertreten ist, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, können sich die Rückerstattungs- und Verrechnungsmöglichkeiten nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen richten.
6. Haftungsbeschränkungen
Die Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Einrichtung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, eingreifen.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Kinder oder der Erziehungsberechtigten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Einrichtung vorliegt.
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung besteht innerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Außerhalb dieser Zeiten obliegt die Aufsicht den Erziehungsberechtigten oder sonstigen berechtigten Personen.
7. Geistige Eigentumsrechte
Alle Inhalte, Konzepte, Texte, Fotos, Logos, pädagogischen Materialien, Dokumente und sonstigen Materialien der Einrichtung, die auf der Website natba.pro, in Informationsunterlagen oder im Rahmen der Betreuung verwendet werden, sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige Schutzrechte geschützt, soweit rechtlich anwendbar.
Eine Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte oder des jeweiligen Rechteinhabers zulässig, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
Von Erziehungsberechtigten oder Dritten übermittelte Inhalte verbleiben im Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Mit der Übermittlung räumen die Absender der Einrichtung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist und keine entgegenstehenden Rechte Dritter verletzt werden.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
Die Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte verarbeitet personenbezogene Daten der Kinder, Erziehungsberechtigten und weiterer Kontaktpersonen ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Wahrnehmung berechtigter Interessen sowie auf Basis sonstiger zulässiger Rechtsgrundlagen.
- Verarbeitungszwecke können insbesondere Aufnahme, Betreuung, Kommunikation, Dokumentation und Abrechnung umfassen;
- es werden nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten verarbeitet;
- Daten werden vertraulich behandelt und nur an Stellen weitergegeben, wenn dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist;
- Betroffene Personen haben die ihnen nach der DSGVO zustehenden Rechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung der Website natba.pro entnommen oder unter der unten angegebenen Kontaktadresse angefordert werden.
9. Höhere Gewalt
Die Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder vorübergehende Ausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- oder Infrastrukturausfälle, Streik, Aussperrung, Krieg, Terroranschläge sowie sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und von außen kommende Ereignisse.
In Fällen höherer Gewalt ist die Einrichtung berechtigt, ihre Leistungen für die Dauer der Störung auszusetzen oder anzupassen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Vertragsparteien werden einander über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
10. Änderungen der Bedingungen
Die Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anforderungen, organisatorischer Erfordernisse oder zur Klarstellung notwendig ist und die Änderungen für die Vertragspartner zumutbar sind.
Änderungen werden den Vertragspartnern in geeigneter Form mitgeteilt. Soweit gesetzlich erforderlich, bedürfen wesentliche Vertragsänderungen der ausdrücklichen Zustimmung der Vertragspartner. Widersprechen die Vertragspartner rechtzeitig einer mitgeteilten Änderung, gelten die bisherigen Bedingungen fort, sofern nicht gesetzliche oder vertragliche Beendigungsrechte bestehen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Sofern gesetzlich zulässig und soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht, ist Berlin der Gerichtsstand.
12. Kontaktinformationen
Fliederhof Waldorfkindergarten Berlin-Mitte
Zionskirchstraße 49
10119 Berlin
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 40006900
Website: natba.pro
Rechtsträger/Registrierung: Fliederhof Waldorfkindergarten e.V.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.